§1 GEGENSTAND DER HAUSORDNUNG
Die Einrichtungsbestimmungen gelten innerhalb der Kurklinik für alle Personen, die sich darin aufhalten.
Der Vermieter der Zimmer wird im Folgenden als "Kurklinik" bezeichnet, während der Zimmermieter im Folgenden als "Gast" bezeichnet wird.
Die Hausordnung der Kurklinik legt die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung und den Aufenthalt in der Kurklinik fest und ist ein wesentlicher Bestandteil einer Reservierung, Anzahlung oder der gesamte fällige Betrag gezahlt oder die Registrierungskarte unterschrieben wird. Durch die Durchführung der oben genannten Aktivitäten bestätigt der Gast, dass er die Bestimmungen der Hausordnung gelesen und vollständig akzeptiert hat und sich dazu verpflichtet, diese einzuhalten.
Die Hausordnung der Kurklinik sind in jedem Zimmer und auf der Website der Einrichtung unter /de/uber-uns/betriebsordnung
§2 HOTELTAG
Die Wohnräume in der Kurklinik, im Folgenden "Zimmer" genannt, sind tageweise vermietet. Der Hoteltag beginnt um 14:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr am nächsten Tag. Wenn der Gast die Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Anmietung des Zimmers nicht angegeben hat, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Tag vermietet wurde. Der Antrag auf Verlängerung des Hoteltages muss vom Gast am Tag des Aufenthaltsendes bis spätestens 8.00 Uhr gestellt werden. Die Kurklinik akzeptiert möglicherweise nicht den Wunsch, Ihren Aufenthalt zu verlängern, wenn Sie alle Betten (Zimmer) verplant hat oder wenn ein Gast die geltenden Vorschriften nicht einhält. Die Kurklinik behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts des Gastes zu verweigern, falls die vollständige Zahlung für den vorherigen Aufenthalt nicht erfolgt. Eine unbefugte Verlängerung des Hoteltages ist mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden. Während der sogenannten Hochsaison beträgt die Gebühr für die Verlängerung des Hoteltages 60 PLN / 1 Stunde.
§3 RESERVIERUNG UND CHECK-IN
Reservierungen können per E-Mail, Telefon oder persönlich vorgenommen werden. Nach der Reservierung erhält der Gast per E-Mail oder per Post eine vorläufige Reservierungsvereinbarung, die die Reservierungsbedingungen und Informationen enthält, die für die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 30 % des Aufenthaltswertes erforderlich sind (die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen zu leisten). das Datum der Reservierung). Bei einer 1-Tages-Reservierung beträgt die Anzahlung 100 % des Aufenthaltswertes. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der in der ursprünglichen Reservierungsvereinbarung genannten Frist auf das Bankkonto von SU LECH überwiesen werden oder später eingehen, behält sich SU LECH das Recht vor, das Zimmer an eine andere Person zu verkaufen und die Reservierung zu stornieren. Ein Betrag in Höhe der Anzahlung wird innerhalb von 7 Tagen nach Stornierung der Reservierung durch SU LECH auf das Konto des Gastes zurückerstattet. Nach Gutschrift der Anzahlung auf dem Bankkonto erhält der Gast per E-Mail oder SMS die Information, dass seiner Reservierung der Garantiestatus zuerkannt wurde. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Bemerkungen zur Ausstellung einer Rechnung für den Aufenthalt zum Zeitpunkt der Zahlung der Anzahlung mitzuteilen. Nachträgliche Änderungen sind nicht mehr möglich.
Wenn der Gast eine garantierte Reservierung storniert:
- mehr als 30 Tage vor Beginn Ihres Aufenthalts - SU LECH erstattet den gesamten Betrag der Anzahlung,
- 29 - 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn - SU LECH erstattet 50 % der Anzahlung,
- 13 Tage – 0 Tage vor Beginn des Aufenthalts – SU LECH erstattet die Anzahlung nicht zurück, eine Änderung des Aufenthaltsdatums ist nicht möglich.
Bei einer Reservierung über die SU LECH-Website gelten die Stornierungsbedingungen entsprechend der gewählten Option.
Im Falle einer Reservierung zu einem zu kurzen Zeitpunkt, um die mit der Zahlung der Anzahlung verbundenen Bankgeschäfte vor dem geplanten Ankunftsdatum abzuschließen:
- E-Mail-Korrespondenz des Gastes wird als Bestellung behandelt und unterliegt den geltenden Stornierungsbedingungen für die Reservierung.
- SU LECH behält sich das Recht vor, die Zahlungskarte vorab zu autorisieren oder einen Betrag in Höhe von 30 % des Aufenthaltswertes abzuheben, wobei diese Zahlung als Anzahlung behandelt wird.
In begründeten Fällen kann der Gast das ursprüngliche Datum einer garantierten Reservierung einmalig ändern, und zwar innerhalb einer Frist von höchstens 365 Tagen ab dem Datum der Mitteilung der Änderung. Der Gast verliert das Recht auf Rückerstattung der Anzahlung. Weitere Änderungen sind nicht möglich.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Gastes ist das Ausfüllen und Unterschreiben der Meldekarte sowie die Vorlage eines Lichtbildausweises der eincheckenden Person. Im Falle einer Ablehnung behält sich SU LECH das Recht vor, den Gast nicht aufzunehmen. Der Gast darf das Zimmer nicht an Dritte übertragen, auch wenn der Zeitraum, für den er den Aufenthaltspreis entrichtet hat, noch nicht abgelaufen ist. Personen, die nicht bei SU LECH angemeldet sind, können auf Einladung eines SU LECH-Gastes von 07:00 bis 22:00 Uhr im Hotelzimmer übernachten. SU ELCH kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während des vorherigen Aufenthalts grob gegen die Vorschriften verstoßen hat, indem er das Eigentum der Einrichtung oder der Gäste beschädigt oder dem Gast, einem Mitarbeiter von SU LECH oder anderen bei SU LECH übernachteten Personen einen Personenschaden zugefügt hat oder auf andere Weise den ruhigen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb der Gäste stört.
SU LECH behält sich das Recht vor, bei der Registrierung eine Vorautorisierung der Zahlungskarte oder den Einzug des für den gesamten Aufenthalt fälligen Betrags vorzunehmen. Durch den Aufenthalt entstehende Mehrkosten sind vom Gast spätestens am Abreisetag zu zahlen. Wenn der Gast SU LECH innerhalb der in der garantierten Reservierungsvereinbarung angegebenen Zeit verlässt, wird die Differenz der Aufenthaltskosten nicht erstattet. Im Falle einer Nichtanreise des Gastes zu dem in der garantierten Reservierungsvereinbarung genannten Datum erstattet SU LECH den Betrag der geleisteten Anzahlung nicht zurück.
§4 LEISTUNGEN
Die Kurklinik bietet Dienstleistungen im Einklang mit seinem Angebot. Im Falle von Vorbehaltungen bezüglich der Qualität der erbrachten Dienstleistungen benachrichtigen Sie bitte die Rezeption so bald wie möglich, damit die Mitarbeiter der Kurklinik sofort reagieren können.
Die Kurklinik ist verpflichtet sicherzustellen:
- Bedingungen für eine vollständige und ungehinderte Erholung,
- Aufenthaltssicherheit und Schutz personenbezogener Daten,
- professioneller und höflicher Service im Bereich aller in der Kurklinik erbrachten Dienstleistungen,
- Reinigung des Zimmers gemäß dem Zeitplan und Durchführung der notwendigen Reparaturen der Ausrüstung während der Abwesenheit des Gastes und nur in seiner Gegenwart, wenn er dies wünscht,
- Ändern Sie den Raum so weit wie möglich oder verringern Sie auf andere Weise die Unannehmlichkeiten, wenn die Mängel des Raums nicht behoben werden können.
Auf Wunsch des Gastes bietet die Kurklinik folgende Leistungen kostenlos an:
- Bereitstellung von Informationen in Bezug auf den Aufenthalt und die Reise,
- Reservierung für den nächsten Aufenthalt,
- Weck Service zur der von Ihnen angegebenen Zeit,
- Leihen Sie sich einen Haartrockner und ein Bügeleisen aus, diese sind nur an den dafür vorgesehenen Orten zu verwenden.
§5 HAFTUNG DER KURKLINIK
Die Kurklinik haftet bei Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen mitgebracht werden, die ihre Dienstleistungen in dem in den Bestimmungen von Art. 1 genannten Umfang nutzen. 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuches, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Gast sollte den Service über den Schaden sofort informieren, nachdem er entdeckt wurde. Die Kurklinik haftet nicht für Diebstahl, Geldschaden, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von Wertpapieren, Wertgegenständen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, wenn diese Gegenstände nicht in einem Safe an der Rezeption deponiert wurden.
Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung der oben genannten Gegenstände, die im Safe an der Rezeption eingelagert werden, gelten die Bestimmungen des BGB art. 846-849 und die Bestimmungen in einem separaten Dokument namens "Regeln für die Verwendung von Schließfächern in einem Hotelsafe".
Bei Verlust der vorgenannten Gegenstände darf die Entschädigung den nach den Bestimmungen des Justizministers vom 14. November 1964, Nr. 1, festgesetzten Betrag nicht überschreiten 2 in der geänderten Fassung. Die Kurklinik haftet nicht für die Beschädigung und den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs des Gastes sowie für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, unabhängig davon, ob das Fahrzeug auf dem Parkplatz der Kurklinik oder außerhalb seines Geländes abgestellt wurde.
§6 GÄSTEVERANTWORTUNG
Kinder unter 12 Jahren sollten unter ständiger Aufsicht von Erziehungsberechtigten in der Kurklinik sein. Erziehungsberechtigte haften finanziell für Schäden, die durch Kinder verursacht werden. Der Gast der Kurklinik trägt die volle finanzielle Verantwortung für Schäden oder Zerstörungen von Geräten und technischen Geräten in der Einrichtung, die durch sein Verschulden oder das Verschulden von Gästen, die ihn besuchen, verursacht wurden. Die Kurklinik behält sich das Recht vor, die Zahlungskarte des Gastes für Schäden zu belasten, die nach seiner Abreise entstanden sind. Wenn keine Kartendaten vorliegen, ist er berechtigt, eine finanzielle Entschädigung zu beantragen. Sobald Mängel oder Beschädigungen im Zimmer auftreten, ist der Gast verpflichtet, den Service darüber zu informieren. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Hausordnung kann die Kurklinik dem Gast, der gegen diese Bestimmungen verstößt, die Erbringung weiterer Dienstleistungen verweigern. Der Gast ist verpflichtet, den Forderungen der Kurklinik unverzüglich nachzukommen, die Zahlung für den Aufenthalt und etwaige Schäden zu begleichen und die Einrichtung zu verlassen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Gast, der den Raum verlässt, immer das Fenster schließen, die Wasserhähne abstellen und die Tür schließen. Die Kurklinik hat das Recht die gesetzliche Verpfändung von Gegenständen einzuleiten, die der Gast bei Verspätung oder Nichtbezahlung der erbrachten Leistungen in die Einrichtung gebracht hat.
§7 RÜCKGABE VON HINTERLSSENEN GEGENSTÄNDEN
Persönliche Gegenstände, die vom abreisenden Gast versehentlich im Zimmer zurückgelassen wurden, werden auf Kosten des Gastes an die angegebene Adresse zurückgesandt. Erhält der Gast keine Anweisungen zur Rücksendung der zurückgelassenen Gegenstände, lagert die Kurklinik die Gegenstände drei Monate lang, Kosten des Eigentümers und geht danach in das Eigentum des Sanatoriums über. Lebensmittel werden 24 Stunden gelagert.
§8 NACHTSTILLE
Im Hotel ist von 22:00 bis 07:00 Uhr des folge Tages Nachtruhe zu bewahren. Das Verhalten von Gästen und Personen, die die Dienste der Kurklinik in Anspruch nehmen, sollte den friedlichen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Die Kurklinik kann es ablehnen, einer Person, die gegen diese Regel verstößt, weiterhin Dienste anzubieten.
§9 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
Aus Brandschutzgründen ist die Verwendung von offenem Feuer, z. B. Kerzen, Bügeleisen oder ähnlichen elektrischen Geräten, im Raum verboten.
Die Kurklinik ist eine rauchfreie Zone. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot werden dem Gast die Kosten für die Auffrischung des Zimmers in Rechnung gestellt. Wenn das Brandschutzsystem aktiviert wird und die Feuerwehr eintrifft, wird der Gast ebenfalls belastet. In beiden Fällen sind es 300 PLN. Es ist in der Kurklinik strengstens untersagt, illegale Drogen zu besitzen und zu benutzen. Wenn sich herausstellt, dass gegen dieses Verbot verstoßen wurde, wird dies der Polizei gemeldet und der Gast muss die Unterkunft unverzüglich verlassen, ohne Anspruch auf Erstattung für die Verkürzung des Aufenthalts. In Hotelzimmern dürfen Sie keine gefährlichen Gegenstände aufbewahren, d. H. Waffen, Munition, brennbare Materialien, Beleuchtung usw. Der Verlust der Karte ist mit einer einmaligen Gebühr von 25 PLN verbunden. Der Gast erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 2002 Nr. 101, Punkt 926 in der jeweils gültigen Fassung) durch das SSW "LECH Sanatorium Uzdrowiskowe mit Sitz in Kolnerg, Ul. Korzeniowskiego 1 für die Zwecke, die zur Durchführung des Aufenthalts des Gastes erforderlich sind, andere von der Kurklinik erbrachte Leistungen des Gastes genutzt werden. Der Gast hat das Recht, seine persönlichen Daten einzusehen und zu korrigieren. Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten - iod@sanatoriumlech.pl
Erwerb und Haustürverkäufe sind verboten. Es ist verboten, Lärm auf dem Gelände zu machen, unangenehme Gerüche zu verursachen oder andere Aktivitäten auszuführen, die andere Gäste stören, verletzen oder irritieren. Es ist den Gästen nicht gestattet, Änderungen an den Hotelzimmern und ihrer Ausstattung vorzunehmen und dabei deren Funktionalität und Sicherheit zu beeinträchtigen.
Alle Beschwerden bezüglich des Aufenthalts sind schriftlich an die E-Mail-Adresse lech@sanatoriumlech.pl an die Leitung der Kurklinik zu richten
Bei Streitigkeiten zwischen dem Gast und der Kurklinik ist das für den Sitz des SSW "LECH" Sanatoriums Uzdrowiskowe zuständige Gericht zuständig.
Wir wünschen ihnen einen erholsamen Aufenthalt
Vorstand SSW "LECH" der Kurklinik in Kolberg